Herzlich Willkommen
DIE STIFTUNG
Frau Elisabeth Bachmann-Ambühl hat in ihrem Testament verfügt, dass aus ihrem Nachlass eine Stiftung errichtet werden soll. Im Jahre 1980 wurde die «Elisabeth Bachmann-Ambühl-Stiftung» im Sinne von Art. 80ff ZGB gegründet. Der Sitz der Stiftung ist bei der Frauenzentrale Luzern, Denkmalstrasse 2, 6006 Luzern.
Ziel
Aus den Erträgnissen der Stiftung soll Frauen in finanzieller Notlage ermöglicht werden, ihr Recht geltend zu machen, indem Anwalts- und allfällige Verfahrenskosten finanziert werden.
Unterstützungskriterien
Unterstützt werden Frauen in finanzieller Notlage mit Wohnsitz ausschliesslich im Kanton Luzern. Finanziert werden anwaltschaftliche Dienstleistungen für Rechtsberatung, für aussergerichtliche bzw. vorgerichtliche Abklärungen sowie für die Vertretung vor Behörden; insbesondere dann, wenn die unentgeltliche Rechtspflege nicht gewährt wird, die anwaltliche Vertretung zur Wahrung der Rechte der Gesuchstellerin aber notwendig ist. Voraussetzung für die Gewährung von Beiträgen sind die finanzielle Notlage der Gesuchstellerin, eine gewisse Aussicht auf Erfolg und die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung. Die Stiftung leistet keine Beiträge an den allgemeinen Lebensunterhalt und an Schuldensanierungen.
Schweigepflicht
Die Elisabeth Bachmann-Ambühl-Stiftung und ihre Stiftungsratsmitglieder halten sich strikte an die Schweigepflicht.
DER STIFTUNGSRAT
- Marianne Hess-Odoni, Präsidentin
- Mireille Kurmann-Carrel, Stiftungsrätin
- Hansjörg Vogel, Stiftungsrat
EIN GESUCH STELLEN
Gesuche werden über Anwaltskanzleien, Sozialdienste oder auch direkt von den Gesuchstellerinnen eingereicht. Der Stiftungsrat entscheidet viermal jährlich über die Gesuche.
Anforderungen an das Gesuch (PDF)
- Das Gesuch ist – wenn möglich – bei Beginn der Mandatsführung zu stellen.
- Es beschreibt
die soziale Situation der Gesuchstellerin:
– die juristische Ausgangslage,
– den möglichen Lösungsweg und
– das Lösungsziel. - Die Gesuchstellerin hat sich gegenüber der Elisabeth Bachmann-Ambühl-Stiftung über ihre finanzielle Notlage auszuweisen, indem sie ein Budget zu Einkommen und Bedarf mit entsprechenden Belegen einreicht (mit dem Budgetformular der Stiftung).
- Im Gesuch ist überschlagsweise anzugeben, mit welchem anwaltlichen Arbeitsaufwand voraussichtlich zu rechnen ist. Anzuwenden ist der Honoraransatz der unentgeltlichen Rechtspflege im Kanton Luzern zuzüglich Barauslagen und MwSt.
- Die Gesuchstellerin soll ausdrücklich darauf hinwiesen werden, dass die Elisabeth Bachmann-Ambühl-Stiftung über den Rechtsfall und das Mandat orientiert wird.
Post-Adresse für die Gesuche
Elisabeth Bachmann-Ambühl-Stiftung, c/o Frauenzentrale Luzern, Denkmalstrasse 2, 6006 Luzern
Links
Merkblatt Unterstützungskriterien und Gesuchsregelungen
Budgetformular